Im Mai diesen Jahres haben wir Sie erstmals über unseren Rollout-Plan für barrierefreie Softwareprodukte informiert. Zum Jahresende möchten wir Ihnen einen Zwischenstand mitteilen, um eventuell aufkommende Fragen vorab zu beantworten.
Wir fassen die wichtigsten Fakten für Sie zusammen:
🏢 Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
- Das BFSG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft, indem es Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbaut und ihnen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erleichtert. Es ist die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Landesrecht.
- Das Gesetz gilt für digitale Dienstleistungen und Anwendungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, wie z.B. Self-Service-Lösungen. Unseres Erachtens sind alle Kunden "betroffen".
- Zu den Anforderungen gehören die Bedienbarkeit, die Verständlichkeit, die Wahrnehmbarkeit und die Kompatibilität (z.B. Text2Voice oder Braille-Zeile).
🔜 Was müssen Sie tun?
- Die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung und die aktive Teilnahme an allen Rollouts der aktuellen Produktversionen. Dazu werden wir Sie jeweils rechtzeitig auffordern.
- Die Funktionen "Barrierefreiheitserklärung" und "Barriere melden" stellen wir Ihnen automatisch mit einem Update zur Verfügung
⏰ Wie ist der Stand der Umsetzung durch die evolver group?
- Wir haben bereits seit einigen Monaten ein Team zusammengestellt, das an der kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Produkte arbeitet.
- Wir haben unsere Produkte mit den WAVE® Web Accessibility Evaluation Tools getestet und kennen die nötigen Anpassungen.
- Die Produkte evolverJOBS und evolverGEDENK sind bereits barrierefrei und werden ab Januar 2025 ausgerollt.
- Das Produkt evolverMARKET steht kurz vor Übergabe an den Test unter realen Bedingungen. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden die Produkte evolverOAS und evolverESTATE in Angriff genommen.
📝 Wie geht es weiter?
- Wir gehen davon aus, bis zum Stichtag 28. Juni 2025 eine Barrierefreiheit der Stufe "AA" erreicht zu haben.
- Bei allen Neu- und Weiterentwicklungen von User-Frontends wurde festgelegt, dass unsere Entwickler immer mit den WAVE® Web Accessibility Evaluation Tools die Einhaltung der Standard nach dem Level "AA" zu prüfen haben.